So rechnen wir | Raumtemperatur

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So rechnen wir

Nachvollziehbar, quellenbasiert, ohne Bauchgefühl.

Rechtsstand: 29.07.2026 · Förderstand: 21.07.2026

Bevor du weiterliest

Kein Online-Tool ersetzt eine Vor-Ort-Begehung. Unsere Berechnung ist eine Entscheidungshilfe, keine zertifizierte Energieberatung. Deshalb hat jeder Wert in deinem Report eine Vertrauensstufe:

Hoch

Wert basiert auf konkreten Angaben oder verifizierten Daten. Abweichung vom realen Wert typischerweise unter 15%.

Mittel

Wert basiert auf Durchschnittswerten für deinen Gebäudetyp und Baujahr. Abweichung möglich, Größenordnung stimmt.

Niedrig

Wert ist eine grobe Schätzung. Fehlende Angaben oder fehlende Fotos. Ergebnis zeigt die Richtung, nicht die genaue Zahl.

Die Vertrauensstufen sind kein Marketingtrick. Sie sind ein ehrliches Signal, wo wir sicher sind und wo nicht. Du kannst die Genauigkeit jederzeit verbessern, indem du fehlende Angaben im Fragebogen nachträgst.

Es gibt keinen frei zugänglichen, neutralen Online-Rechner, der die BEG-Förderung mit allen Boni, die verbleibenden GModG-Pflichten, Energiekosten und CO₂-Entwicklung in einer Berechnung zusammenführt. Herstellerrechner sind interessengeleitet. Die KfW selbst bietet keinen Endkunden-Rechner an. Die Verbraucherzentrale berät persönlich, aber nicht online.

Deshalb haben wir die Berechnung selbst gebaut. Hier ist die Methodik.

Welche Daten wir nutzen

Dein Report basiert auf den Angaben, die du im Fragebogen machst: Postleitzahl, Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Heizsystem, Heizkörpertyp, Verbrauch und Dämmzustand. Je mehr Angaben, desto genauer das Ergebnis.

Jede Angabe treibt einen konkreten Teil der Berechnung. Die Postleitzahl bestimmt die Klimazone und zeigt, ob in deiner Gemeinde Fernwärme verfügbar oder geplant ist — rechtlich löst das seit der GModG-Reform 2026 nichts mehr aus, ist aber eine Alternative wert, die wir dir zeigen. Der Heizkörpertyp bestimmt die Vorlauftemperatur und damit die Effizienz einer Wärmepumpe. Der Verbrauch dient als Gegenprobe zur heuristischen Berechnung.

Welche Optionen wir vergleichen

Wir berechnen nicht nur eine Alternative, sondern vergleichen alle relevanten Heizoptionen für dein Gebäude: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, Pelletheizung, Hybridlösung (Gas + Wärmepumpe), Gas-Brennwertkessel und die Weiternutzung deines bestehenden Systems. Jede Option wird individuell auf dein Gebäude gerechnet — mit eigener Heizlast-Auslegung, Effizienzwerten, Förderberechtigung und Kostenprognose.

Wie wir rechnen

Heizlast und Wärmebedarf

Die Heizlast (kW) schätzen wir über eine vereinfachte Überschlagsberechnung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2 mit IWU-/TABULA-Referenzwerten: Baualtersklasse, Dämmzustand, Gebäudetyp und Fensterzustand ergeben einen spezifischen Wert in W/m², der mit deiner Wohnfläche multipliziert wird. Der Verbrauch dient danach als Gegenprobe für den jährlichen Wärmebedarf, nicht für die Gerätegröße.

Wärmepumpen-Effizienz (JAZ)

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) bestimmen wir anhand deines Heizkörpertyps und der daraus abgeleiteten Vorlauftemperatur. Unsere Referenzwerte stammen aus dem Fraunhofer-ISE-Wärmepumpen-Monitoring und spiegeln reale Felddaten wider — keine Herstellerangaben unter Laborbedingungen. Erdwärmepumpen erhalten eigene, höhere JAZ-Werte.

Kostenvergleich (TCO)

Für jede Option berechnen wir die Gesamtkosten über 15 Jahre (Total Cost of Ownership): Anschaffung abzüglich Förderung, jährliche Energiekosten, Wartung (Richtwerte nach VDI 2067) und CO₂-Abgabe. Das Ausfallrisiko älterer Anlagen wird separat dargestellt, nicht in die Kostenberechnung eingerechnet. Die Basisenergiepreise (Gas, Strom, Pellet) stammen aus den aktuellen BDEW-Analysen und werden konservativ konstant gehalten. Die CO₂-Abgabe folgt dem BEHG-/ETS2-Pfad: 2026 im BEHG-Korridor von 55–65 €/t (Ø 60 €/t), 2027 vorerst eingefroren im selben Korridor (die dritte BEHG-Novelle ist noch im Gesetzgebungsverfahren), ab 2028 im EU-Emissionshandel (ETS2) mit steigender und ab 2030 deutlich unsicherer werdender Tendenz. Ab 2030 zeigen wir daher nur noch eine Spanne, keine Einzelzahl. Installationskosten werden regional nach Bundesland angepasst.

Förderung

Die Förderberechnung folgt der BEG-Richtlinie ab 21.07.2026: Grundförderung (30%, einkommensunabhängig), Klimageschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer, startet bei 16% und sinkt in Förderstufen bis auf 0% zum 01.08.2028) und Einkommensbonus (nur Selbstnutzer, 40 / 30 / 10% je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, mit Familienzuschlag von 10.000 € bei minderjährigem Kind). Vermieter erhalten nur die Grundförderung. Die Fördersätze werden addiert und bei 70% gedeckelt — nur in der untersten Einkommensstufe (zvE ≤ 30.000 €) sind bis zu 80% möglich. Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt nach Antragsdatum und beginnen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit; ab der zweiten Wohneinheit kommen feste Zuschläge dazu. Nicht jede Option qualifiziert sich für jeden Bonus — zum Beispiel erhalten Hybridlösungen nur die Grundförderung auf den Wärmepumpen-Anteil, und eine funktionstüchtige Altanlage unter 20 Jahren verliert den Klimabonus. Die Berechnung ist konservativ. Im Zweifel setzen wir niedrigere Fördersätze an.

Wie berechnen wir die Investitionskosten?

Die Investitionskosten im Report sind keine Pauschalwerte. Jede Zahl wird individuell für dein Gebäude berechnet — basierend auf deiner Heizlast, dem Gerätetyp und deiner Region.

Schritt 1 — Gerätegröße bestimmen: Aus deinen Angaben (Wohnfläche, Baujahr, Dämmzustand, Heizkörpertyp) berechnen wir die Heizlast deines Gebäudes in kW. Diese bestimmt, welche Gerätegröße benötigt wird — z.B. eine 10-kW-Wärmepumpe statt einer 6-kW-Anlage.

Schritt 2 — Schlüsselfertige Kosten nachschlagen: Für jede Gerätegröße haben wir Referenzpreise hinterlegt. Die Zusammensetzung unterscheidet sich je nach Heizungstyp:

Luft-Wasser-Wärmepumpe: Gerät (9.500–19.000 €) + fachgerechte Installation inkl. Demontage der Altanlage (4.500–7.000 €) + Peripherie wie Pufferspeicher, Verrohrung, hydraulischer Abgleich, Regelung und Elektrik (4.000–6.500 €). Gesamt: 18.000–32.500 € je nach Gerätegröße.

Pelletheizung: Pelletkessel + Pelletsilo (ca. 4–6 m² Lagerfläche) + Pufferspeicher + Schornsteinanpassung + Installation. Gesamt: 25.000–37.000 €.

Erdwärme-Wärmepumpe: Gerät + Erdsonden-Bohrung (50–100 €/Bohrmeter, typisch 100–200 m je nach Heizlast) + Installation + Peripherie. Gesamt: 24.000–46.500 €. Die Bohrung ist der größte Einzelposten.

Gas-Brennwertkessel: Gerät + Installation + Zubehör. Gesamt: 8.500–11.400 €.

Schritt 3 — Aufschläge: Wechselst du von Öl, kommt die Tankentsorgung (~2.000 €) dazu. Bei Optionen mit Gasanschluss, die du bisher nicht hattest, der Anschluss (~4.000 €).

Schritt 4 — Regionale Anpassung: Zum Schluss korrigieren wir mit einem bundeslandspezifischen Faktor. Installationspreise variieren regional um bis zu 15 % — in München ist es teurer als in Sachsen.

Quellen der Referenzpreise

BWP Branchenreport 2025, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Angebotsumfrage, n=160), Thermondo, 1komma5, co2online, Energieheld, ADAC Pelletheizung 2025, DEPI Pelletpreisindex, BSW Solar (PV-Preise), sowie Hersteller-Listenpreise von Bosch, Viessmann und Vaillant. Wir aktualisieren die Referenzpreise quartalsweise.

Was nicht enthalten ist

Fußbodenheizung (Nachrüstung), Fassadendämmung, bauliche Veränderungen am Gebäude und optionale Zusatzarbeiten. Diese Posten variieren stark und werden in der Fachplanung individuell kalkuliert.

Beispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1995, 120 m², teilsaniert, Heizlast ~12 kW, Bayern. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ergibt sich: Gerät ~15.250 € + Installation ~6.000 € + Peripherie ~5.500 € = 26.750 € Basis, × regionaler Faktor Bayern (1,12) ≈ ~30.000 € schlüsselfertig. Abzüglich Förderung (z.B. 46 % bei Grundförderung + Klimabonus, ohne Einkommensbonus) bleibt ein Eigenanteil von ~16.200 €.

Die genannten Beträge sind Richtwerte. Reale Angebote können je nach Fachbetrieb, Gebäudesituation und Materialverfügbarkeit abweichen. Wir empfehlen, mindestens zwei Angebote einzuholen.

GModG: Was seit 2026 gilt

Am 29.07.2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz grundlegend reformiert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt (BGBl. 2026 I Nr. 226) — es ist dasselbe Stammgesetz von 2020, kein neues Gesetz. Die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel, die 65-%-Erneuerbare-Pflicht, das fossile Betriebsende und die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung (§ 71 Abs. 11 GEG a. F.) wurden ersatzlos gestrichen. Das informatorische Beratungsgespräch beim Verkauf eines Gebäudes mit bis zu zwei Wohnungen (§ 80 Abs. 4) besteht dagegen weiter, bis Artikel 2 die §§ 80 bis 83 zum 01.01.2027 ersetzt. Seitdem gilt die freie Heizungswahl (§ 42 GModG): zehn gleichrangige Optionen, ausdrücklich einschließlich Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. § 42 greift beim Ersatz einer Heizung in einem bestehenden Gebäude oder Gebäudenetz — und schreibt dabei ausdrücklich vor, dass „die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten" sind. Eine pauschale Zulässigkeitsprüfung nach Technologie gibt es nicht mehr, einzelne Zulässigkeitsschranken bleiben aber: § 44 verlangt für Solarthermie eine Solar-Keymark-Zertifizierung, § 45 stellt Anforderungen an den Einbau von Biomasseheizungen, und § 46 lässt Stromdirektheizungen in bestehenden Wohngebäuden nur zu, wenn das Gebäude die Hüllanforderungen der §§ 16 bzw. 19 um mindestens 30 % unterschreitet — mit Ausnahmen für selbst bewohnte Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen und für den Austausch in einzelnen Räumen.

Zur Jahreszahl 2045: § 72 Abs. 4 GEG a. F. untersagte den Betrieb fossiler Heizkessel ab dem 01.01.2045 — gleichbedeutend mit einem letzten zulässigen Betriebstag am 31.12.2044. Beide Formulierungen beschreiben dieselbe Regel, und diese Regel ist gestrichen. Aus dem Gesetz verschwunden ist die Zahl 2045 damit nicht: § 42a GModG behält sie ausdrücklich bei — als Zieljahr für Inverkehrbringer von Brennstoffen, nicht als Betriebsverbot für deine Heizung.

Eine Pflicht bleibt für neu eingebaute fossile Heizungen: die Bio-Treppe (§ 43 GModG). Nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden, steigt der Mindestanteil an Biobrennstoff schrittweise: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Bestandsanlagen sind davon nicht betroffen. Statt Brennstoffbeimischung kommen zwei Wege in Betracht, beide mit Bedingungen: Eine Hybridheizung erfüllt die Bio-Treppe nach § 43 Abs. 5 nur, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlast-Wärmeerzeugers am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 erreicht — im bivalent-alternativen Betrieb mindestens 40 %; hinzu kommen Nachweispflichten ab dem 01.01.2029 für die übrigen Betriebsweisen und nach dem 31.12.2039 für Gebäude ab sechs Wohneinheiten sowie Nichtwohngebäude. Solarthermie zählt weiterhin: Für die Jahre 2029 bis 2034 stellt § 43 Abs. 3 eine vereinfachte Erfüllungsvermutung über die Aperturfläche bereit; danach — und für eine Anrechnung über 15 % hinaus — ist ein Nachweis durch eine nach § 88 GModG berechtigte Person nötig. 2035 endet also das Pauschalverfahren, nicht die Anrechenbarkeit.

Bei einer Havarie unterscheidet § 43 Abs. 7 zwei Fälle: Für Heizungen, die zwischen dem 01.01.2028 und dem 31.12.2028 eingebaut werden, gilt ein glatter Aufschub von 12 Monaten. Ab dem 01.01.2029 wird stattdessen das Niveau eingefroren — für 12 Monate gilt die Stufe weiter, die im Moment des Ausfalls galt, danach die dann aktuelle Stufe.

Nicht alle Pflichten sind entfallen: Die Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke (§ 35 GModG) und die Rohrleitungsdämmung in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG) bleiben bestehen. Die frühere Selbstnutzer-Ausnahme (vormals § 73 GEG) existiert als § 69 Abs. 3/4 GModG weiter — sie gilt aber nur noch für die Rohrleitungsdämmung, nicht mehr für den Heizungstausch. Ebenfalls unberührt: die Wärmepumpen-Prüfung nach § 60a (Gebäude ab sechs Wohneinheiten), die Heizungsprüfung nach § 60b für vor dem 01.10.2009 eingebaute Nicht-Wärmepumpen-Anlagen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten (Frist: 30.09.2027) und der hydraulische Abgleich nach § 60c. Verstöße bleiben Ordnungswidrigkeiten: bis 50.000 € allerdings nur für die in § 108 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 12 bis 14 genannten Tatbestände — die übrigen sind auf 10.000 € oder 5.000 € gedeckelt.

§ 42a GModG ist noch keine Quote. Der Paragraf nennt weder ein Startjahr noch einen Prozentsatz: Er beauftragt die Bundesregierung, bis zum 01.12.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Inverkehrbringer von Brennstoffen verpflichtet, ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Ob es Zwischenstufen gibt, wann sie greifen und was sie kosten, steht damit noch nicht fest. Wir quantifizieren das deshalb nicht in deinem Report, sondern weisen im Risikoteil qualitativ darauf hin.

Diese Prüfung ist vollständig regelbasiert — kein KI-Modell, sondern deterministische Logik.

Wie die Empfehlung entsteht

Die Empfehlung basiert nicht allein auf den niedrigsten Gesamtkosten. Wir bewerten jede Option nach fünf Faktoren und gewichten sie zu einem Gesamtscore:

35 %
Wirtschaftlichkeit15-Jahres-Gesamtkosten (TCO) im Vergleich aller Optionen
20 %
BezahlbarkeitEigenanteil nach Förderung und monatliche Belastung mit Finanzierung
20 %
Technische EignungPassung zum Gebäude: JAZ, Vorlauftemperatur, Heizkörpertyp, Wartungsaufwand
15 %
ZukunftssicherheitBio-Treppen-Betroffenheit, CO₂-Risiko, Förderfähigkeit
10 %
DatenklarheitWie verlässlich die Berechnung mit deinen Angaben ist

Bei sehr ähnlichem Gesamtscore (weniger als 5 Punkte Differenz) bevorzugen wir die zukunftssicherere Option — also erneuerbare Lösungen vor fossilen. Die drei bestbewerteten Optionen erscheinen in der Zusammenfassung deines Reports.

Die gesamte Berechnung und Bewertung ist deterministisch. Es gibt keinen KI-Zufallsfaktor in der Kernberechnung. Gleiche Eingaben liefern immer das gleiche Ergebnis.

Woher die Zahlen kommen

Diese Seite erklärt, wie wir rechnen. Womit wir rechnen, steht vollständig auf einer eigenen Seite: jede Zahl mit Quelle, Eigentümer und dem Tag, an dem wir zuletzt nachgesehen haben — dazu die Punkte, bei denen wir uns selbst nicht sicher sind.

Gebäudeenergiegesetz, umbenannt in Gebäudemodernisierungsgesetz: Dämmpflichten, Rohrleitungsdämmung, Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen

Heizungsförderung für Privatpersonen: Konditionen und Boni

Aktuelle Gas-, Strom- und Heizölpreise für Haushaltskunden

Typische Energiekennwerte nach Baualtersklasse und Gebäudetyp

Fraunhofer ISEise.fraunhofer.de

Wärmepumpen-Monitoring: reale Leistungsdaten und JAZ-Werte

BEHG / ETS2gesetze-im-internet.de

CO₂-Bepreisung: nationaler Emissionshandel und EU-Zertifikatehandel

Quellen und Datenstand im Detail

Funktioniert das Tool auch für Mehrfamilienhäuser?

Aktuell ist Raumtemperatur für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgelegt. Bei Mehrfamilienhäusern (3+ Einheiten) gelten andere Förderbedingungen, die Kosten werden zwischen Eigentümern aufgeteilt, und Entscheidungen erfordern einen WEG-Beschluss. Eine MFH-Version ist in Planung.

Für Mehrfamilienhäuser empfehlen wir eine individuelle Energieberatung — über die Verbraucherzentrale oder einen zertifizierten Energieberater aus der dena-Expertenliste.