Quellen und Datenstand | Raumtemperatur

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Woher unsere Zahlen kommen

Eine Liste von Logos beweist nichts. Deshalb steht hier jede Zahl einzeln: mit Quelle, mit Datum, und mit der Angabe, ob sie im Gesetz steht oder aus unserem eigenen Modell kommt.

Rechtsstand: 29.07.2026 · Förderstand: 21.07.2026

Zuletzt geprüft: 07.08.2026

Wie belastbar eine Zahl ist

Der Unterschied ist der Punkt dieser Seite. Was im Bundesgesetzblatt steht, ist nachprüfbar. Was wir modellieren, ist eine begründete Näherung. Beides in einem Report zu mischen, ohne es zu kennzeichnen, wäre unehrlich.

Gesetz oder Richtlinie
Steht so in einem Gesetz oder einer bindenden Förderrichtlinie.
Veröffentlichter Index
Stammt aus der Veröffentlichung eines Index-Eigentümers.
Unser Modell
Kein amtlicher Wert verfügbar — unsere Näherung aus mehreren Quellen.
Annahme
Wir mussten etwas unterstellen. Die Annahme steht dabei.
Entwurf, nicht in Kraft
Ein Entwurf im Gesetzgebungsverfahren — nicht verabschiedet, nicht in Kraft. Kann sich noch ändern oder ganz ausfallen.

Rechtsstand

Was gilt, steht im Bundesgesetzblatt. Wir verlinken den Regelungstext, nicht eine Zusammenfassung davon.

Heizungsrecht

GModG, in Kraft seit 29.07.2026

Das Gebäudeenergiegesetz von 2020 wurde umbenannt, nicht aufgehoben. Die §§ 71–73 (Austauschpflicht, 65-%-Pflicht, Beratungspflicht) wurden ersatzlos gestrichen.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen

10 % ab 2029 · 15 % ab 2030 · 30 % ab 2035 · 60 % ab 2040

§ 43 GModG· Bundesgesetzblatt

Gilt nur für Anlagen, die ab dem 29.07.2026 eingebaut werden. Bestandsheizungen sind nie betroffen. Das Gesetz enthält keine Stufe nach 2040 — wir schreiben keine fort.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Pflichten, die bestehen bleiben

§ 35, § 69, §§ 60a–60c, Energieausweis

GModG, Stammgesetz von 2020· Bundesgesetzblatt

Geschossdeckendämmung (§ 35), Rohrleitungsdämmung in unbeheizten Bereichen (§ 69, mit Selbstnutzer-Ausnahme nach § 69 Abs. 3/4), Heizungs- und Wärmepumpenprüfung (§§ 60a–60c) und die Zwei-Jahres-Frist nach dem ersten Eigentumsübergang (§ 69 Abs. 4) gelten unverändert weiter. Die Energieausweis-Pflichten gelten in der heutigen Fassung nur noch bis zum 31.12.2026: Artikel 2 Nr. 32 GModG ersetzt die §§ 80 bis 83 zum 01.01.2027 durch ein digitales, maschinenlesbares Regime.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Förderung

Konditionen der BEG-Förderrichtlinie mit Stand 21.07.2026. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Grundförderung

30 %

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Klimageschwindigkeits-Bonus

16 %

Sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf null zum 01.08.2028. Nur für Selbstnutzer.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit

28.000 €

Sinkt halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 €.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Einkommensbonus

40 % bis 30.000 € zvE · 30 % bis 40.000 € zvE · 10 % bis 50.000 € zvE

Geprüft wird das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Familienzuschlags von 10.000 €.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Höchste Förderquote

80 % in der untersten Einkommensstufe, sonst 70 %

Maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Mindest-Jahresarbeitszahl

3,0

Gilt für das Gesamtsystem, nicht für das Gerät allein — eine Förderhürde, keine Kennzahl aus dem Datenblatt.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Energiepreise

Alle Preise sind Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer und CO₂-Anteil. Datenstand 07.08.2026.

Gas

11,10 ct/kWh

Veröffentlichter Indexgeprüft 07.08.2026 · Daten vom 07.08.2026

Haushaltsstrom

37,00 ct/kWh

Veröffentlichter Indexgeprüft 07.08.2026 · Daten vom 07.08.2026

Wärmepumpen-Strom

26,00 ct/kWh

Beobachteter Marktkorridor 20–26 ct/kWh· kein Index-Eigentümer

Die BDEW-Strompreisanalyse schließt Wärmepumpen-Sondertarife ausdrücklich aus, es gibt für diesen Wert also keine veröffentlichte Statistik. Wir rechnen bewusst mit dem oberen Rand des Korridors: Die laufenden Kosten der Option zu unterschätzen, die wir häufig empfehlen, wäre der teurere Fehler.

Unser Modellgeprüft 07.08.2026 · Daten vom 07.08.2026

Pellets

7,76 ct/kWh

Veröffentlichter Indexgeprüft 07.08.2026 · Daten vom 07.08.2026

Heizöl

13,27 ct/kWh

Heizöl schwankt stark. Wir rechnen immer mit dem Quartalsmittel, nie mit einem Tagespreis.

Veröffentlichter Indexgeprüft 07.08.2026 · Daten vom 07.08.2026

CO₂-Preis

Gesetzlich fixiert ist nur das laufende Jahr. Alles danach ist Prognose und wird im Report als Korridor dargestellt, nie als Punktwert.

CO₂-Preis 2026

55–65 €/t

BEHG § 10, Versteigerungskorridor· Bundesgesetzgeber
Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

CO₂-Preis 2027

55–65 €/t

3. BEHG-Änderungsgesetz, Referentenentwurf vom 02.07.2026· BMUKN

Annahme: Einfrieren auf den 2026er Korridor. Das 3. BEHG-Änderungsgesetz ist Referentenentwurf vom 02.07.2026 (Verbändeanhörung bis 15.07.2026) und nicht in Kraft.

Entwurf, nicht in Kraftgeprüft 07.08.2026

Emissionsfaktoren Gas und Heizöl

0,2009 bzw. 0,2664 kg CO₂/kWh

EBeV 2030 Anlage 2 Nr. 6 und Nr. 3b· Bundesgesetzgeber

Pellets sind feste Biomasse und fallen nicht unter das BEHG — auf Holz wird bei uns nie ein CO₂-Preis gerechnet.

Gesetz oder Richtliniegeprüft 07.08.2026

Kosten und Technik

Hier endet die Zitierbarkeit: Für Einbaukosten und Heizlast gibt es keinen amtlichen Index. Das sind unsere Modelle, gebaut aus mehreren Marktquellen.

Investitionskosten schlüsselfertig

Modell nach Heizleistung und System

BWP 2025, VZ-RP, Thermondo, 1komma5, co2online, Energieheld — Q1 2026 model· mehrere Marktquellen

Spannen aus veröffentlichten Marktpreisen, nicht aus Angeboten. Ein echtes Angebot kann deutlich abweichen — regional, und je nach Zustand deines Hauses.

Unser Modellgeprüft 07.08.2026 · Daten vom 01.01.2026

Heizlast-Kennwerte

W/m² nach Baualtersklasse und Dämmzustand

Erste Näherung zur Dimensionierung, keine raumweise Heizlastberechnung. Die ersetzt nur eine Begehung vor Ort.

Unser Modellgeprüft 07.08.2026

Jahresarbeitszahlen aus dem Feld

Messwerte statt Herstellerangaben

Veröffentlichter Indexgeprüft 07.08.2026

Was wir nicht wissen

Diese Punkte sind offen — teils weil eine Regel noch nicht ausformuliert ist, teils weil zu einer Zahl schlicht keine belastbare Veröffentlichung existiert. Wir listen sie, statt die Lücke mit einer plausiblen Zahl zu füllen. Genau das ist uns schon einmal passiert, und der erfundene Wert war über das ganze Produkt hinweg widerspruchsfrei.

Ab wann genau gilt der niedrigere Fördersatz für Wärmepumpen?

Die Richtlinie nennt „ab Quartal 1 2027" ohne Tag. Damit liegt der Stichtag irgendwo zwischen 01.01.2027 und 31.03.2027.

Was wir daraus machen: Wir rechnen für Anträge in diesem Zeitraum mit dem ungünstigeren Fall und weisen das aus, statt ein Datum zu erfinden.

Was zählt als Wärmepumpe „mit Ursprung in der Union"?

Ab 2027 hängen 15 % Förderung daran. Die Richtlinie verschiebt die Definition und den Nachweis auf ein Infoblatt, das noch nicht veröffentlicht ist.

Was wir daraus machen: Wir behaupten für kein Gerät, dass es die Bedingung erfüllt. Bis das Infoblatt da ist, ist das eine Frage für den Fachbetrieb.

Kommt eine Quote für klimaneutrale Brennstoffe?

§ 42a GModG verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 01.12.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Inverkehrbringer von Brennstoffen ab 2045 auf klimaneutrale Brennstoffe verpflichtet. Der Paragraf nennt weder ein Startjahr noch einen Prozentsatz.

Was wir daraus machen: In unseren Zahlen taucht dazu nichts auf. Eine frühere Version dieses Produkts hatte an dieser Stelle eine Quote stehen, die es im Gesetz nie gab — der Fehler war überall konsistent und trotzdem frei erfunden.

Erfüllt eine Hybridheizung die Bio-Treppe?

§ 43 Abs. 5 knüpft das an einen Leistungsanteil der Wärmepumpe von mindestens 30 % am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 — eine Angabe, die aus keiner Frage unseres Wizards hervorgeht.

Was wir daraus machen: Wir zeigen die Bedingung an, statt sie als erfüllt zu unterstellen.

Was kostet Wärmepumpen-Strom wirklich?

Für Wärmepumpen-Sondertarife veröffentlicht kein Index-Eigentümer eine Statistik. Der beobachtete Markt liegt zwischen 20 und 26 ct/kWh.

Was wir daraus machen: Wir rechnen mit 26,00 ct/kWh, also dem oberen Rand. Dein tatsächlicher Tarif ist wahrscheinlich günstiger.

Nächste bekannte Änderungen

Alles hier hat ein Datum in einer veröffentlichten Regel. Eine gesetzliche Pflicht zum Heizungstausch gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr — diese Termine sind trotzdem echt, weil sie darüber entscheiden, wie viel Zuschuss du bekommst.

  1. 31.12.2026

    Stichtag für den Bestandsschutz der EEG-Einspeisevergütung

    Wer eine PV-Anlage bis zu diesem Tag ans Netz anschließt und in Betrieb nimmt, behält nach heutigem Recht die 20-jährige Vergütung. Was danach gilt, regelt die EEG-Novelle 2027 — ein Regierungsentwurf vom 29.07.2026, der noch nicht beschlossen ist. Maßgeblich sind Netzanschluss und Inbetriebnahme, nicht die Bestellung.

  2. 01.01.2027

    Neuer Fördersatz für Wärmepumpen

    Basissatz 15 %, plus 15 % nur für Geräte mit Ursprung in der Union. Der genaue Stichtag im ersten Quartal steht nicht fest.

  3. 01.02.2027

    Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt auf 12 %

    Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit dann 27.250 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  4. 01.07.2027

    EEBUS-Schnittstelle wird Förderbedingung

    Geförderte Wärmepumpen müssen ab diesem Datum netzdienlich ansteuerbar sein.

  5. 01.08.2027

    Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt auf 8 %

    Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit dann 26.500 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  6. 01.01.2028

    Nur noch natürliche Kältemittel förderfähig

    Keine Bonusfrage, sondern eine Bedingung: Wärmepumpen mit synthetischem Kältemittel bekommen ab diesem Datum gar keine Förderung mehr.

  7. 01.02.2028

    Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt auf 4 %

    Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit dann 25.750 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  8. 01.08.2028

    Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt

    Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit dann 25.000 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  9. 01.01.2029

    Bio-Treppe: 10 % Biobrennstoff

    Betrifft ausschließlich fossile Heizungen, die ab dem 29.07.2026 neu eingebaut wurden.

  10. 01.02.2029

    Förderfähige Kosten sinken auf 24.250 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelaufen. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  11. 01.08.2029

    Förderfähige Kosten sinken auf 23.500 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelaufen. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  12. 01.01.2030

    Bio-Treppe: 15 % Biobrennstoff

    Betrifft ausschließlich fossile Heizungen, die ab dem 29.07.2026 neu eingebaut wurden.

  13. 01.02.2030

    Förderfähige Kosten sinken auf 22.750 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelaufen. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  14. 01.08.2030

    Förderfähige Kosten sinken auf 22.000 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelaufen. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

  15. 01.01.2035

    Bio-Treppe: 30 % Biobrennstoff

    Betrifft ausschließlich fossile Heizungen, die ab dem 29.07.2026 neu eingebaut wurden.

  16. 01.01.2040

    Bio-Treppe: 60 % Biobrennstoff

    Betrifft ausschließlich fossile Heizungen, die ab dem 29.07.2026 neu eingebaut wurden.

Wie wir prüfen

Energiepreise gehen quartalsweise gegen die Veröffentlichung des jeweiligen Index-Eigentümers. Rechtsstand und Förderkonditionen prüfen wir, sobald sich etwas ändert — im Juli 2026 zweimal innerhalb von acht Tagen. Das Datum in der Zeile „geprüft" ist der Tag, an dem ein Mensch bei der Quelle nachgesehen hat, nicht der Tag, an dem die Quelle erschienen ist.

Wenn du einen Fehler findest: Wir korrigieren ihn und schreiben dazu, was falsch war. Der Rechtsstand oben ist derselbe, mit dem die Berechnung läuft — er wird nicht separat gepflegt, sondern aus den Regeln abgeleitet, die im Report rechnen.