GEG heißt jetzt GModG: die Paragrafen-Zuordnung alt zu neu
Mit dem GModG vom 29.07.2026 haben sich die Paragrafennummern des Gebäudeenergiegesetzes verschoben: § 47 wird § 35, §§ 71 ff. werden §§ 42 ff. Die vollständige Zuordnung alt zu neu — mit dem, was gestrichen wurde und was nur umgezogen ist.

