Heizung austauschen 2026: Kosten und die beste Option für dein Haus
Deine Heizung ist alt, die Energiekosten steigen — aber eine Pflicht zum Austausch gibt es seit dem GModG vom 29.07.2026 nicht mehr. Hier erfährst du, was ein Tausch kostet und welche Heizung sich für dein Haus rechnet.

Rechtsstand: 29.07.2026 · Förderstand: 21.07.2026

Muss ich meine Heizung austauschen? Die Rechtslage seit dem GModG
Stand: 29.07.2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Zum 29.07.2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt — das GEG wurde damit nicht abgeschafft, sondern die Heizungsparagrafen wurden gestrichen. Die wichtigste Nachricht für Hausbesitzer: Es gibt keine Pflicht mehr, eine funktionierende Heizung wegen ihres Alters oder ihrer Technologie auszutauschen.
Was ersatzlos entfallen ist
Folgende frühere Pflichten wurden mit dem GModG vollständig gestrichen, nicht nur gelockert:
- Die 30-Jahres-Austauschpflicht für Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel
- Das fossile Betriebsende (§ 72 Abs. 4 GEG a. F.: Betriebsverbot ab dem 01.01.2045, also letzter zulässiger Betriebstag 31.12.2044 — eine Regel, zwei Formulierungen)
- Die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neu eingebaute Heizungen
- Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung als Rechtsauslöser
- Die Beratungspflicht vor Einbau einer fossilen Heizung (§ 71 Abs. 11 GEG a. F.)
- Die 2-Jahres-Frist für den Heizungstausch nach Eigentumsübergang (früher § 73 GEG)
Du musst nicht mehr. Aber rechnen solltest du: Alte fossile Heizungen werden durch die steigende CO₂-Abgabe und höhere Brennstoffpreise Jahr für Jahr teurer.
§ 42 GModG — freie Heizungswahl
Zehn Heizungsoptionen stehen gleichrangig nebeneinander, ausdrücklich einschließlich Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Die frühere Prüfung, ob eine Technologie an deinem Gebäude überhaupt zulässig ist, entfällt weitgehend — aber nicht vollständig: § 42 gilt, wenn eine Heizung „in einem bestehenden Gebäude oder Gebäudenetz ersetzt" wird, und dann „sind die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten".
Aus diesen Maßgaben bleiben drei echte Schranken:
- § 44: Solarthermieanlagen müssen nach Solar Keymark zertifiziert sein.
- § 45: Für den Einbau von Biomasseheizungen gelten eigene Anforderungen.
- § 46: Stromdirektheizungen sind in bestehenden Wohngebäuden nur zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen der §§ 16 bzw. 19 an die Gebäudehülle um mindestens 30 % unterschreitet. Ausgenommen sind selbst bewohnte Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen und der Austausch in einzelnen Räumen.
§ 43 GModG — die neue Bio-Treppe für neue fossile Heizungen
Nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden, gilt ein steigender Anteil an Biobrennstoff: 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035, 60% ab 2040. Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen.
Statt Brennstoff beizumischen kannst du die Vorgabe auch anders erfüllen — beide Wege haben Bedingungen:
- Hybridheizung (§ 43 Abs. 5): Sie erfüllt die Bio-Treppe nur, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlast-Wärmeerzeugers am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 erreicht — im bivalent-alternativen Betrieb mindestens 40 %. Hinzu kommen Nachweispflichten: ab dem 01.01.2029 für die übrigen Betriebsweisen, nach dem 31.12.2039 für Gebäude ab sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude. Eine zu klein ausgelegte Wärmepumpe rettet die Gasheizung also nicht.
- Solarthermie (§ 43 Abs. 3): Für die Jahre 2029 bis 2034 gibt es eine vereinfachte Erfüllungsvermutung über die Aperturfläche. Danach — und für eine Anrechnung über 15 % hinaus — braucht es einen Nachweis durch eine nach § 88 GModG berechtigte Person. 2035 endet also das Pauschalverfahren, nicht die Anrechenbarkeit der Solarthermie.
Bei einer Havarie unterscheidet § 43 Abs. 7 zwei Fälle: Für Heizungen, die zwischen dem 01.01.2028 und dem 31.12.2028 eingebaut werden, greift die Bio-Treppe erst 12 Monate nach dem Einbau. Ab dem 01.01.2029 gilt kein Aufschub mehr, sondern ein Einfrieren des Niveaus — für 12 Monate nach dem Ausfall bleibt die Stufe maßgeblich, die im Moment des Ausfalls galt, danach greift die dann aktuelle Stufe.
§ 42a GModG — noch keine Grüngasquote, sondern ein Gesetzgebungsauftrag
§ 42a enthält weder ein Startjahr noch einen Prozentsatz. Er verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 01.12.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Inverkehrbringer von Brennstoffen verpflichtet, ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Ob es Zwischenstufen gibt, ab wann sie greifen und was sie kosten, ist offen. Wer dir heute eine „Grüngasquote ab 2028" als geltendes Recht verkauft, geht über den Gesetzestext hinaus. Adressat wären ohnehin die Brennstofflieferanten und nicht du — spürbar wäre es über den Brennstoffpreis, also auch für Bestandsanlagen.
Was weiterhin gilt
Nicht alle Pflichten sind entfallen — diese bleiben bestehen:
- Dämmpflicht der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG)
- Rohrleitungsdämmung in unbeheizten Bereichen (§ 69 GModG), mit einer 2-Jahres-Frist ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 01.02.2002
- Bedingte Anforderungen bei größeren Bauteiländerungen (§ 36 GModG)
- Energieausweis-Pflichten — bis zum 31.12.2026 unverändert; zum 01.01.2027 ersetzt Artikel 2 Nr. 32 die §§ 80 bis 83 durch ein digitales, maschinenlesbares Energieausweisregime
- Das informatorische Beratungsgespräch beim Verkauf eines Gebäudes mit bis zu zwei Wohnungen (§ 80 Abs. 4) — bis zur Ablösung zum 01.01.2027
- Wärmepumpen-Prüfung nach § 60a (Gebäude ab sechs Wohneinheiten), Heizungsprüfung nach § 60b für vor dem 01.10.2009 eingebaute Anlagen ohne Wärmepumpe in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten (Frist: 30.09.2027) und hydraulischer Abgleich nach § 60c
- Bußgelder bei Verstößen bleiben möglich: bis zu 50.000 € nur für die in § 108 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 12 bis 14 genannten Tatbestände, die übrigen sind auf 10.000 € oder 5.000 € gedeckelt
Kommunale Wärmeplanung: kein Rechtsauslöser mehr
Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung (30.06.2026 für Großstädte, 30.06.2028 für alle übrigen Kommunen) bestehen unverändert fort — 72 der 83 deutschen Großstädte haben die Frist 2026 eingehalten. Sie lösen aber keine Heizungspflicht mehr aus. Der Wärmeplan bleibt für dich nur als Hinweis interessant, ob und wann in deiner Straße Fernwärme verfügbar wird.
Was kostet der Heizungstausch?
Die Kosten variieren stark je nach gewähltem System und Gebäudezustand. Hier ein Überblick der Gesamtkosten inklusive Installation:
| Heizsystem | Investition | Förderung (typisch) | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25.000–35.000 € | 30–80% | 8.000–18.000 € |
| Erdwärmepumpe | 35.000–50.000 € | 30–80% | 12.000–25.000 € |
| Pelletheizung | 20.000–30.000 € | 30–70% | 10.000–20.000 € |
| Gas-Brennwert (neu) | 8.000–15.000 € | keine | 8.000–15.000 € |
| Wärmenetz-Anschluss | 5.000–15.000 € | 30–70% | 2.000–10.000 € |
Entscheidend sind nicht die Anschaffungskosten, sondern die Gesamtkosten über 15 Jahre. Die Wärmepumpe ist nach Förderung in der Anschaffung oft günstiger als eine neue Gasheizung — und spart zusätzlich bei den laufenden Kosten.
Welche Heizung ist die richtige?
Die Antwort hängt von deinem Gebäude ab. Die wichtigsten Faktoren:
- Dämmzustand: Gut gedämmte Häuser profitieren besonders von Wärmepumpen (niedrigere Heizlast = kleinere, günstigere Wärmepumpe).
- Heizkörpertyp: Fußbodenheizung ist ideal für Wärmepumpen. Radiatoren funktionieren auch, aber mit leicht geringerer Effizienz.
- Wärmenetz verfügbar? In manchen Gemeinden ist der Anschluss an ein Wärmenetz die günstigste und einfachste Lösung.
- Platz: Wärmepumpen brauchen einen Aufstellort (außen oder Keller). Pelletheizungen brauchen ein Lager.
- Budget: Die KfW-Förderung macht Wärmepumpen für die meisten Haushalte erschwinglich. Aber wenn das Budget knapp ist, kann eine Gas-Hybridlösung eine Übergangsoption sein.
Zeitplanung: Wie lange dauert der Heizungstausch?
Von der ersten Überlegung bis zur fertigen neuen Heizung vergehen typischerweise 6 bis 12 Monate:
- Information und Planung: 1–2 Wochen. Unser Energie-Report gibt dir in 3 Minuten einen Überblick über deine Optionen.
- Angebote einholen: 2–6 Wochen. Mindestens 2–3 Angebote von Fachbetrieben vergleichen.
- Förderantrag: 4–8 Wochen Bearbeitungszeit bei der KfW.
- Installation: 2–5 Tage für eine Wärmepumpe, 1–3 Tage für eine Gasheizung.
Tipp: Plane den Tausch für Frühling oder Sommer. Dann bist du nicht auf die alte Heizung angewiesen und Fachbetriebe haben mehr Kapazität.
Welche Heizung lohnt sich für dein Haus?
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Häufige Fragen
- Muss ich meine Heizung überhaupt austauschen?
- Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 29.07.2026 gibt es keine Austauschpflicht mehr für alte Heizkessel — weder die frühere 30-Jahres-Frist noch die 65%-Erneuerbare-Pflicht. Du musst nicht mehr. Aber rechnen solltest du: Alte fossile Heizungen werden über die CO₂-Abgabe und steigende Brennstoffpreise Jahr für Jahr teurer.
- Was kostet es, die Heizung zu tauschen?
- Eine neue Gasheizung kostet 8.000–15.000 Euro. Eine Wärmepumpe kostet 25.000–50.000 Euro, wird aber mit bis zu 80% gefördert (in der niedrigsten Einkommensstufe), sonst bis zu 70% (Eigenanteil ab ca. 8.000 Euro). Über 15 Jahre ist die Wärmepumpe in den meisten Fällen günstiger.
- Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
- Ja. § 42 GModG stellt zehn Heizungsoptionen gleichrangig nebeneinander, darunter ausdrücklich Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Die frühere Prüfung „ist diese Technologie hier überhaupt erlaubt?" entfällt weitgehend — ganz bedingungslos ist die Wahl aber nicht: § 42 gilt beim Ersatz einer Heizung in einem bestehenden Gebäude und verweist ausdrücklich auf „die Maßgaben der §§ 43 bis 46". Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe (§ 43 GModG): ein steigender Anteil an Biobrennstoff, beginnend bei 10%.
- Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht?
- Bei einer Havarie (irreparabler Defekt) darfst du ohne Weiteres eine fossile Heizung einbauen. Für die Bio-Treppe unterscheidet § 43 Abs. 7 GModG zwei Fälle: Wird die Heizung zwischen dem 01.01.2028 und dem 31.12.2028 eingebaut, greift die Bio-Treppe erst 12 Monate nach dem Einbau. Ab dem 01.01.2029 gibt es keinen echten Aufschub mehr, sondern ein Einfrieren des Niveaus — für 12 Monate nach dem Ausfall gilt die Stufe weiter, die im Moment des Ausfalls galt, danach die dann aktuelle Stufe. Beachte außerdem: Bei einer Havarie verlierst du den Klimageschwindigkeitsbonus der KfW-Förderung.
- Muss ich nach einem Hauskauf die Heizung tauschen?
- Nein, nicht mehr allein wegen des Alters der Heizung — die frühere 30-Jahres-Austauschpflicht und die daran gekoppelte 2-Jahres-Frist nach Eigentumsübergang sind mit dem GModG vom 29.07.2026 ersatzlos gestrichen. Unabhängig davon bleibt die 2-Jahres-Frist für die Rohrleitungsdämmung in unbeheizten Räumen bestehen (§ 69 GModG).
- Gibt es noch eine 65%-Erneuerbare-Pflicht?
- Nein. Die frühere 65%-Erneuerbare-Pflicht (§ 71 GEG) wurde mit dem GModG vom 29.07.2026 ersatzlos gestrichen — ebenso wie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und die Beratungspflicht vor Einbau einer fossilen Heizung (§ 71 Abs. 11 GEG a. F.). Nicht gestrichen ist das informatorische Beratungsgespräch beim Verkauf eines Gebäudes mit bis zu zwei Wohnungen (§ 80 Abs. 4): Es gilt weiter, bis Artikel 2 des GModG die §§ 80 bis 83 zum 01.01.2027 ersetzt. Das GEG wurde nicht abgeschafft, sondern in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt; gestrichen wurden die Heizungsparagrafen.
- Lohnt sich eine Reparatur der alten Heizung?
- Kurzfristig ja, wenn die Reparatur unter 2.000–3.000 Euro kostet. Aber: Ersatzteile für ältere Kessel werden schwieriger zu finden, die Effizienz sinkt mit dem Alter, und die CO₂-Abgabe steigt jährlich. Ein Energie-Report zeigt dir, ab wann ein Tausch wirtschaftlich sinnvoller ist.
