Heizungsförderung gekürzt: Was die BEG-Reform vom Juli 2026 kostet | Raumtemperatur

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FörderungBEGKfW

Die Heizungsförderung wurde gekürzt. Was das in Euro bedeutet.

Seit dem 21.07.2026 gelten neue Förderkonditionen: Klimabonus 16 statt 20 %, förderfähige Kosten 28.000 statt 30.000 €, Effizienzbonus gestrichen. Was das in Euro bedeutet und wann der nächste Schritt kommt.

Gabriel Michels
Gabriel Michels
7 Min. Lesezeit

Rechtsstand: 29.07.2026 · Förderstand: 21.07.2026

Acht Tage bevor das Heizungsgesetz reformiert wurde, hat sich die Förderung geändert: Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Fassung der BEG-Förderrichtlinie. Sie hat weniger Aufmerksamkeit bekommen als die Gesetzesreform, kostet dich aber konkret Geld — und sie sinkt weiter, nach einem festen Fahrplan.

Dieser Artikel rechnet vor, was sich geändert hat. Die Gesetzesreform ist ein eigenes Thema: Was das GModG wirklich geändert hat.

Was sich geändert hat

vorherseit 21.07.2026
Grundförderung30 %30 %1
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, sinkt halbjährlich2
Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit30.000 €28.000 €, sinkt halbjährlich3
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %, dreistufig
Familienzuschlag10.000 € bei minderjährigem Kind im Haushalt
Effizienzbonus5 Prozentpunkteentfallen4
Emissionsminderungszuschlag2.500 €entfallen4
Höchste Förderquote70 %, nur unterste Einkommensstufe 80 %

Die Grundförderung ist unangetastet geblieben. Für die meisten Haushalte ist der Rest enger geworden — aber nicht für alle: Der dreistufige Einkommensbonus und der Familienzuschlag sind neu, und in der untersten Einkommensstufe liegt der Deckel jetzt bei 80 statt 70 %. Wer dort landet, kann nach der Reform mehr bekommen als davor. Wer knapp darüber liegt, verliert.

Die beiden Striche in der Tabelle stehen dort mit Absicht. Wie der Einkommensbonus und der Gesamtdeckel vor dem 21.07.2026 im Detail ausgestaltet waren, können wir nicht aus einer Primärquelle belegen, die uns vorliegt — und dann schreiben wir es nicht hin. Was wir belegen können, steht in der Tabelle.

Der Einkommensbonus hat jetzt drei Stufen

Der Einkommensbonus ist seit dem 21.07.2026 dreistufig. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE) — und zwar das des zweiten oder dritten Jahres vor der Antragstellung, nachgewiesen über den Steuerbescheid.5

zvE nach FamilienzuschlagEinkommensbonusDeckel für die Gesamtförderung
bis 30.000 €40 %80 %
bis 40.000 €30 %70 %
bis 50.000 €10 %70 %
darüber0 %70 %

Neu ist der Familienzuschlag: Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vor der Einordnung 10.000 € vom zvE abgezogen. Das ist ein Pauschalbetrag für den Haushalt, nicht ein Betrag pro Kind.5

Wichtig ist die rechte Spalte. Der 80-%-Deckel existiert nur in der untersten Stufe. In allen anderen Fällen bleibt es bei 70 %, auch wenn die einzelnen Bausteine rechnerisch mehr ergeben. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen außerdem beide Selbstnutzung voraus.2

Ein Beispiel

Einfamilienhaus, Gasheizung von 1998, selbst bewohnt, zu versteuerndes Einkommen 38.000 €, ein minderjähriges Kind. Antrag im September 2026, Gesamtkosten der neuen Wärmepumpe 32.000 €.

  • zvE nach Familienzuschlag: 38.000 − 10.000 = 28.000 € → unterste Stufe, 40 % Einkommensbonus, Deckel 80 %

  • Bausteine: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 40 % Einkommensbonus = 86 %

  • Gedeckelt auf 80 %

  • Förderfähig sind 28.000 € der 32.000 € Gesamtkosten

  • Zuschuss: 80 % von 28.000 € = 22.400 €

  • Eigenanteil: 9.600 €6

    22.400 € ist zugleich der Höchstbetrag, den es aktuell für die erste Wohneinheit gibt — und er sinkt mit jeder Stufe der Tabelle weiter unten.

Beachte, wo dieser Haushalt landet: Erst der Familienzuschlag von 10.000 € bringt ihn von 38.000 € in die unterste Stufe — und nur dort gilt der Deckel von 80 %. Beides gibt es erst seit dem 21.07.2026, und beides wirkt zu seinen Gunsten. Ein Haushalt mit 35.000 € zvE ohne minderjähriges Kind erreicht diese Stufe nicht. Bei ihm wirken nur die beiden Kürzungen: 16 statt 20 % Klimabonus, und 28.000 statt 30.000 € förderfähige Kosten.

Der Fahrplan nach unten

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Kosten um 750 €. Beide Schritte fallen auf denselben Tag.

AbKlimabonusFörderfähige Kosten
21.07.202616 %28.000 €
01.02.202712 %27.250 €
01.08.20278 %26.500 €
01.02.20284 %25.750 €
01.08.20280 %25.000 €

Danach sinken nur noch die förderfähigen Kosten weiter, bis 22.000 € ab dem 01.08.2030.3

Was ein Schritt kostet, hängt davon ab, ob du am Deckel liegst. Für den Haushalt aus dem Beispiel oben sind es zwischen dem 31.01. und dem 01.02.2027 rund 600 €: Der Deckel von 80 % fängt den Verlust beim Bonus ab, es wirkt nur der niedrigere Kostenrahmen. Ein Haushalt mit 45.000 € zvE liegt nicht am Deckel und verliert über denselben Stichtag rund 1.510 €.7

Das ist der ehrliche Rahmen dieser Sache. Es sind keine fünfstelligen Beträge, und es ist kein Grund, eine Entscheidung zu überstürzen, die 15 Jahre trägt. Es ist ein Termin, den man kennen sollte, wenn man ohnehin in diesem Zeitraum entscheidet — mehr nicht.

Erdwärme und Pellet verlieren am meisten

Zwei Bausteine sind ersatzlos gestrichen worden, und sie trafen jeweils eine bestimmte Technologie:

  • Der Effizienzbonus (5 Prozentpunkte) ging an Erdwärme-Wärmepumpen und Geräte mit natürlichem Kältemittel.
  • Der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) ging an Pelletheizungen.4

Beide Optionen werden dadurch gegenüber der Luft-Wasser-Wärmepumpe schlechter gestellt. Am technischen Vorteil der Erdwärme — der höheren Jahresarbeitszahl — ändert das nichts; nur an der Rechnung.

Für Pellet gibt es dafür eine Klarstellung in die andere Richtung: Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt keine Solarthermieanlage mehr voraus. Diese Bedingung stand in einem älteren Merkblatt und ist in der geltenden Richtlinie nicht mehr enthalten.2

Bedingungen, die keine Zahl ändern, sondern die Förderung selbst

Vier Punkte aus den technischen Mindestanforderungen sind wichtiger, als sie klingen, weil sie nicht den Satz senken, sondern die Förderfähigkeit betreffen:

  • Mindest-Jahresarbeitszahl 3,0 für das Gesamtsystem, nicht für das Gerät allein. Mit alten Gussheizkörpern und hoher Vorlauftemperatur wird dieser Wert oft nicht erreicht — dann ist die Anlage in dieser Konstellation nicht förderfähig, bevor die Heizflächen vergrößert werden.8
  • Ab 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Das ist eine Zulässigkeitsbedingung: ohne sie gibt es dann keinen Zuschuss, nicht einen kleineren.9
  • Ab 01.07.2027 muss die Steuerschnittstelle zusätzlich dem Format des EU Code of Conduct entsprechen, etwa EEBUS.10
  • Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Die vollen 30 % gibt es nur noch für Geräte mit Ursprung in der Union.11

Der letzte Punkt hat zwei offene Enden, und wir füllen sie nicht: Die Richtlinie nennt nur „ab Quartal 1 2027" ohne Tag, und was „Ursprung in der Union" bedeutet und wie er nachzuweisen ist, verschiebt sie auf ein Infoblatt, das noch nicht veröffentlicht ist. Solarthermie und Biomasse bleiben bei 30 %.11

Was du daraus machen solltest

Die Förderung ist immer noch erheblich — im Beispiel oben zahlt der Haushalt 9.600 € von 32.000 €. Sie wird aber planbar kleiner, und der nächste Schritt hat ein Datum.

Ob sich der Umstieg für dich rechnet, entscheidet trotzdem nicht der Zuschuss allein, sondern die Betriebskosten über 15 Jahre. Der Heizungsvergleich rechnet beides zusammen, mit den hier beschriebenen Konditionen und dem Antragsdatum, das du angibst. Woher jede einzelne Zahl stammt und wann wir sie zuletzt geprüft haben, steht unter Quellen und Datenstand.

Footnotes

  1. BEG-Förderrichtlinie in der Fassung vom 21.07.2026 (Beschluss des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026), umgesetzt über das KfW-Programm 458. Konditionen bei der KfW; der Stand, mit dem wir rechnen, mit Prüfdatum unter Quellen und Datenstand.

  2. BEG-Förderrichtlinie Nr. 8.4.4 — Klimageschwindigkeits-Bonus. Die Voraussetzungen sind abschließend aufgezählt: Selbstnutzung, förderfähiger Typ und Alter der Altanlage, fachgerechte Demontage und Entsorgung, keine fossile Restversorgung nach dem Austausch. Eine Solarthermie-Bedingung für Biomasse enthält die geltende Fassung nicht. KfW 458. 2 3

  3. BEG-Förderrichtlinie, stichtagsindizierte Stufentabelle: Klimabonus −4 Prozentpunkte und förderfähige Kosten −750 € je Halbjahr, maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Die vollständige Tabelle bis 01.08.2030 steht unter Quellen und Datenstand und ist dieselbe, mit der unsere Berechnung arbeitet. 2

  4. BEG-Förderrichtlinie in der Fassung vom 21.07.2026. Effizienzbonus (5 Prozentpunkte) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind ersatzlos entfallen — sie sind nicht auf null gesetzt, sondern gestrichen. KfW 458. 2 3

  5. BEG-Förderrichtlinie — dreistufiger Einkommensbonus (40 / 30 / 10 %) und Familienzuschlag von 10.000 € bei einem minderjährigen Kind im Haushalt. Der Gesamtdeckel von 80 % gilt nur in der untersten Stufe, sonst 70 %. Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid des zweiten oder dritten Jahres vor der Antragstellung. KfW 458. 2

  6. Eigene Berechnung nach der BEG-Förderrichtlinie mit den oben genannten Angaben. Der Fall ist als Testfall in unserer Berechnungsgrundlage hinterlegt und wird bei jeder Änderung der Engine mitgeprüft. Nachrechnen kannst du ihn mit dem Heizungsvergleich.

  7. Eigene Berechnung aus der Stufentabelle der BEG-Förderrichtlinie, gerechnet mit derselben Engine, die auch deinen Report erstellt: Beispielhaushalt 22.400 € statt 21.800 €, Haushalt mit 45.000 € zvE 15.680 € statt 14.170 €. Wie viel es in deinem Fall ist, hängt davon ab, ob du am Deckel liegst — der Heizungsvergleich rechnet es mit deinem Antragsdatum aus.

  8. Technische Mindestanforderungen zur BEG-Förderrichtlinie: Mindest-Jahresarbeitszahl 3,0 für das Gesamtsystem. KfW 458.

  9. Technische Mindestanforderungen Nr. 3.4.4 — ab 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel förderfähig. KfW 458.

  10. Technische Mindestanforderungen Nr. 3.4.3 — steuerbare Schnittstelle nach § 14a EnWG, iMSys-Bestellung nach Inbetriebnahme, ab 01.07.2027 zusätzlich das Format des EU Code of Conduct (z. B. EEBUS). KfW 458.

  11. BEG-Förderrichtlinie Nr. 8.4.1 c und Nr. 8.4.6. Die Richtlinie nennt „ab Quartal 1 2027" ohne Tag; Definition und Nachweis des Ursprungs in der Union verschiebt Nr. 8.4.6 auf ein Infoblatt, das zum Zeitpunkt dieses Artikels nicht veröffentlicht ist. Beides führen wir unter Was wir nicht wissen. 2

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit der Reform?
Die Grundförderung liegt unverändert bei 30 %. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus mit aktuell 16 % und der Einkommensbonus mit 40, 30 oder 10 %. Gedeckelt ist das Ganze bei 70 % — nur in der untersten Einkommensstufe bei 80 %. Der höchste Zuschuss für die erste Wohneinheit liegt damit bei 22.400 €.
Wann sinkt die Förderung das nächste Mal?
Am 01.02.2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt dann von 16 auf 12 %, die förderfähigen Kosten von 28.000 auf 27.250 €. Danach geht es halbjährlich weiter, bis der Bonus zum 01.08.2028 bei null liegt. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung.
Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein. Der Effizienzbonus für Erdwärme- und R290-Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Pelletheizungen sind zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen. Erdwärme verliert dadurch 5 Prozentpunkte, Pellet 2.500 €.
Bekommen Vermieter die Förderung auch?
Die Grundförderung von 30 % ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus setzen beide Selbstnutzung voraus — Vermieter erhalten sie nicht.